Lebensmittelhygiene
Alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, vertreiben, lagern oder transportieren sind gemäß Lebensmittel-Hygieneverordnung 852/2004 verpflichtet, ein Eigenkontrollsystem einzuführen und aufrecht zu erhalten, das sicher stellt, dass Lebensmittel weder durch biologische und chemische noch durch physikalische Einflüsse negativ beeinflusst werden.
Mit Einführung der Hygieneampel müssen Sie Ihren Betrieb fit haben auf diesem Sektor.
Das HACCP (Hazard Analysis Critical Control Point) Konzept - zu Deutsch "Gefahren-Analyse der kritischer Kontrollpunkte" ist Bestandteil des betriebliche Eigenkontrollsystem. Wir helfen ihnen dabei ein solches Hygiene- Monitorings im Bereich der Schädlingskontrolle einzurichten. Die regelmäßige Überwachung dieser Kontrollpunkte mit anschließender Dokumentation( in Form von Listen und Grundrissplänen) der Ergebnisse und entsprechender Einleitung notwendiger Maßnahmen, falls die vorher festgelegten Werte nicht eingehalten wurden, übernehmen wir gerne für Sie. Sie können uns aber auch beratend in Anspruch nehmen wenn Sie selbst die Zeit für die Kontrollen haben.
Gleiches gilt auch wenn Ihr Betrieb nach IFS (International Food Standard) oder BRC auditiert wird.
Wir haben Erfahrungen zur Schädlingskontrolle im Rahmen eines "Monitoring-Systems" bei den Lebensmittel-produzierenden Gewerbe aber auch der Pharmaindustrie und dem Transportgewerbe.
