Desinfektion
Desinfektionen von Arbeitsplätzen und Wohnungen führen wir im Auftrag des Gesundheitsamtes durch, wenn Tuberkulosefälle aufgetreten sind.
Bei vielen ansteckenden Krankheiten sind in Krankenhäusern die Patientenzimmer zu desinfizieren, wenn der Patient das Krankenhaus verlassen hat.
Die Desinfektion von Wohnungen nach Sterbefällen gehört ebenfalls zu unserem Aufgabengebiet.
Unser Betrieb hat die Genehmigung zur Raumdesinfektion nach TRGS 522 (Raumbegasung mit Formaldehyd, Formalin). Die Wahrung von Gefahrstoffverordnungen und Sicherheitsmaßnahmen bei Begasungen hat für uns höchste Priorität.
Neben dem Know-how verfügen wir über die Gerätschaften, um auch größere Flächen z. B. Stallanlagen und Räume zu begasen.
